Der öffentliche Raum als Kunst-Ort
Eine veränderte Sprache der Kunst
Sprachbarriere Kunst?
Das unauffällige Kunstwerk
"Öffentliche Kunst"
Anspruch auf Umsetzung
Umsetzung des Anspruchs
Ein erster Blick auf den Kunst-Ort Graz

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Shalev-Gerz | ... Die Gänse vom Feliferhof 1996

Die Umsetzung der Kunst-und-Bau-Gesetze erfolgt heute vorwiegend unter Einbeziehung eines Fachgremiums, das für einen Anlassfall meist einen geladenen Wettbewerb ausschreibt. In diesem Bereich permanenter Kunstwerke scheint das Umfeld definitiv eingeschränkt, muss (noch immer) Dauerhaftigkeit angestrebt werden. Eine Einbeziehung des Auftraggebers bzw. der Nutzervertreter des neuen Raums in die Diskussion um die Entscheidungsfindung ist als wesentliche Basis nicht nur üblich, sondern im Sinne einer möglichst breiten Akzeptanz des Kunstwerks in jedem Fall aufrecht zu erhalten. Dennoch müssen die Kompetenzen derart abgesteckt und akzeptiert sein, dass nicht das Geschmacksurteil der Auslober eines Wettbewerbs oberste Priorität besitzen darf. Kommunikation und Vermittlung von Seiten des urteilenden Beirates in Richtung der Raumnutzer stehen dabei als zentrales Übereinkommen außer Streit – die subjektive Einflussnahme der Bauherrn nicht immer. Dass daher die Praxis nicht nur einmal die Grundvoraussetzungen in Frage stellt, führt immer wieder zur Nichtvergabe von Aufträgen. Daher ist eine ausschließliche Bindung des für Kunst zur Verfügung stehenden Budgets an einen Neubau unter Wegfall des Geldes bei einer definitiven Blockade durch den Auftraggeber auszuschließen. Im neuen Kulturförderungsgesetz des Bundeslandes Niederösterreich zum Beispiel ist durch die Schaffung eines Budgetpools für solche Fälle Vorsorge getroffen. Die für die Kunst im öffentlichen Raum Verantwortlichen sind dadurch in der Lage, die ihnen pro Jahr definitiv zugesagten Summen flexibler einzusetzen. In Verbindung mit einer seriösen Kommunikationsstrategie ist es in den letzten Jahren gelungen, Gemeinden zu animieren, öffentliche Kunst in ihren Regionen durch die Unterstützung des Landes erfolgreich, wenn auch nicht immer ohne Widerstand aus der Bevölkerung, umzusetzen.

Wie wichtig die Etablierung und weiter fortschreitende Professionalisierung in diesem Bereich ist, zeigt ein Blick auf die ersten beiden Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Mehrheit der überlieferten Beispiele macht deutlich, dass diese mit der avancierten Kunstentwicklung ihrer Zeit nicht Schritt halten können. Versucht man die Gründe dafür auszumachen, wird die praktizierte Auftragsvergabe in den Mittelpunkt rücken. Mehr oder weniger abseits vom Kunstbetrieb in den Ausstellungshäusern fielen Entscheidungen zugunsten der KünstlerInnen von Vertretern der Öffentlichen Hand oder der Wohnbaugenossenschaften, nur selten unter der Beiziehung von Fachleuten. Dazu kommt, dass die Auswahl offensichtlich und offensiv auf einen oberflächlichen, die Neugier und den Eingewöhnungsprozess außer Acht lassenden Rezeptionsstandard der Nutzer oder der Passanten abgestimmt wurde. Die Definition des öffentlichen Raums und der Ansätze einer Kunst, in diesem Raum agieren zu können, mündete aufgrund von nicht entsprechend vorhandenen, weil nicht aufgebauten Strukturen im Dekorum, also im künstlerischen Farbtupfer oder in einer zu Stein oder Bronze erstarrten Tiernatur innerhalb eines banalen städtischen Ambientes.