Der öffentliche Raum als Kunst-Ort |
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Lässt man die Geschichte der Kunst im öffentlichen Raum in Graz Revue passieren, dann zeigt sich im Großen und Ganzen auch ein gesellschaftspolitisches Defizit. Im Rahmen der Kunst-und-Bau-Verpflichtung konnte eine Reihe von beispielhaften Projekten, die den internationalen Vergleich nicht zu scheuen brauchen, verwirklicht werden. Mit Ausnahme einer Brunnen-Initiative des damaligen Bürgermeister-stellvertreters Erich Edegger, die aber auch zum Teil an unterschiedlichen Widerständen scheiterte, trat die Stadt nicht als aktiver Auftraggeber in Erscheinung. Weder das "Brunnenwerk" als Referenz zum Stadtparkbrunnen (Serge Spitzer) noch das monumentale "Lichtschwert" neben der Oper (Hartmut Skerbisch), das in der Zwischenzeit in die Touristik-Prospekte Eingang fand, entstammen einer Initiative der öffentlichen Hand. Sie sind Graz aus Projekten des Forum Stadtpark und des Festivals "steirischer herbst" zugewachsen. Amtsgebäude oder Schulen unterschiedlichster architektonischer Qualität müssen nach wie vor als Anlassfall dienen, um Kunst im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Das noch so kleine Bezirksgericht, das durch ein paar Amtsräume und die Verlegung des Stiegenhauses baulich erweitert wird, ist von einem künstlerischen Begleitprojekt betroffen. Auch wenn es nur einen unzulänglichen oder eigentlich keinen entsprechenden Ort dafür gibt. Gegen diese Inflation des Handlungsortes "öffentlicher Raum" schützt sich beispielhaft Hamburg seit mehr als 20 Jahren. Das dort eingerichtete Referat "Kunst im öffentlichen Raum" agiert mit dem Ziel "der Verbesserung der städtischen Umwelt, der Ausprägung der urbanen Identität Hamburgs und der Eigenart seiner Stadtteile…Die Arbeiten sollen sich als sichtbarer Beitrag für Straßen, Plätze, Grünanlagen etc. darstellen". Ein hohes, in Wahrheit uneinlösbares Anforderungsprofil an die Kunst, die als "Trouble-Shooter" für eine missglückte Stadtplanung, eine verfehlte Politik der Integration und andere kommunale Schwachstellen zu Hilfe gerufen wird. Dennoch ist an diesem Modell beachtenswert, dass es erstens aktiv betrieben wird und dass es zweitens auch hier bei den aufgewendeten Geldern keine Neubaubindung gibt und daher die Ortswahl frei ist. Das bedeutet, dass sich die KünstlerInnen auf eine Architektur zu bewegen können oder auch nicht, dass sie den Ort ihrer Intervention bestimmen, aus ihren Anliegen heraus, und dass damit der öffentliche Raum kein via Architekturpläne verordneter ist, sondern ein möglicher – und dennoch finanziell gesicherter.